Rathaus Aktuell: Gemeinde Heroldstatt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heroldstatt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heroldstatt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus
Winter
Winter
Kapelle
zum Ratsinformationssystemzum Imagefilm von Heroldstatt
Gebärdensprache

Finanzzwischenbericht 2024

icon.crdate10.09.2024

Gesamtergebnisplan bis 31.08.2024

Der Finanzzwischenbericht ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Situation der Gemeinde Heroldstatt im laufenden Jahr zu überwachen und zu steuern. Er zeigt, ob die geplanten Finanzzahlen eingehalten werden oder ob es Abweichungen gibt, die korrigiert werden müssen bzw. können.

Die Präsentation des Finanzzwischenbericht 2024 (PDF-Datei) können Sie hier nachlesen. 

Einnahmen

Auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung der Spitzenverbände wurden Prognosen für die weitere finanzielle Entwicklung erstellt. Diese Prognosen bilden eine solide Grundlage, können sich aber bis zum Jahresende noch ändern.

Insgesamt ist aufgrund geringerer Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie den privatrechtlichen Erträgen (z.B. Hallennutzung) von deutlich geringeren Erträgen auszugehen, als im Plan angenommen. Laut den Prognosen der Spitzenverbände wird die Verteilungsmasse für den Gemeindeanteil der Umsatzsteuer rd. 13 Mio. € weniger betragen, als ursprünglich für die Haushaltsplanung prognostiziert. Dies wirkt sich erheblich auf die Ertragslage der Gemeinde aus.

Legende zu nachfolgendem Bild: Blaue Schriftfarbe = Hauptsächlich aus Planansätzen, da Prognose nicht möglich; Grüne Schriftfarbe = Prognose

 

Ausgaben

In nahezu allen Bereichen konnten die Aufwendungen unter dem Planansatz gehalten werden. Der Kommunale Finanzausgleich wirkt sich jedoch auch hier negativ aus. Aufgrund der erhöhten Steuereinnahmen in 2022 kommt es zu höheren Zahlungsverpflichtungen für die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage als im Plan angenommen. Insgesamt liegen die Gesamtaufwendungen rd. 229 T€ über dem Planansatz. In Kombination mit den geringeren Erträgen führt dies zu einem prognostizierten ordentlichen Ergebnis von rd. -381 T€. Dieser Betrag kann jedoch aus den Ergebnisrücklagen der Vorjahre problemlos gedeckt werden.

Investitionen

Folgende Investitionsmaßnahmen schreiten in 2024 erheblich voran:

  • Erweiterung des Kinderhauses
  • Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms
  • Sanierung des Panorama- und Neubachwegs (Wasserleitung, Kanal, Straße und Straßenbeleuchtung)
  • Wasserleitungsbau
  • Breitbandausbau
  • Kanalsanierungen
  • Modernisierungsmaßnahmen an der Kläranlage
  • Bau der Barrierefreien Bushaltestellen
  • Straßensanierungen
 

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Investitionsquote bei insgesamt 58 % liegen wird. Dies bedeutet, dass 58 % aller Auszahlungen für vermögensschaffende Maßnahmen anfallen werden.

Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung hat sich gezeigt, dass das Investitionsvolumen in den Jahren 2024 und 2025 außergewöhnlich hoch sein wird. 

Kreditermächtigung

Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahmen wurden im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.132.000 € beschlossen und durch die Prüfungsaufsicht genehmigt.

 

Bis zum 09.09.2024 hat die Gemeinde keine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung benötigt. Dies war möglich dank einer soliden Haushaltsführung und einer angemessenen Mittelbewirtschaftung. Angesichts der aktuell anstehenden Belastungen aus den umfangreichen Investitionsmaßnahmen, die für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde unerlässlich sind, ist nun jedoch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,536 Mio. € erforderlich. Die statistische Verschuldung je Einwohner beträgt dadurch 515 € und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 896 € je Einwohner. Im kreisweiten Vergleich zählt Heroldstatt mit diesem Wert noch zu 31 % der Gemeinden mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von unter 1.000 €.

 

Um sicherzustellen, dass die Gemeinde die bestmöglichen Konditionen erhält, wurde ein umfassender Vergleich der Angebote verschiedener Banken durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Zinssätze, sondern auch die Vertragsbedingungen und die Flexibilität der Rückzahlungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft. Der Vertrag wird schließlich zu den bestmöglichen Konditionen auf eine Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die Zinsbelastung für die Gemeinde so gering wie möglich gehalten wird.

 

Laut den bisherigen Finanzplanungen ist die Tilgung des Kredits über diesen Zeitraum auch bei einer möglichen Verschlechterung der Haushaltslage problemlos möglich. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Gemeinde weiterhin finanziell stabil bleibt und ihre Investitionsprojekte erfolgreich umsetzen kann, ohne die zukünftige Haushaltslage zu gefährden.

 

Durch diese sorgfältig geplante Kreditaufnahme kann die Gemeinde ihre wichtigen Investitionsprojekte fortsetzen und gleichzeitig ihre finanzielle Stabilität bewahren. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die Gemeinde zukunftssicher zu gestalten.